Rechtsberatung in Sachen

HERRMANN Patentanwälte
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"Wenn wir alles täten, wozu wir imstande sind, würden wir uns wahrscheinlich in Erstaunen versetzen."

- Thomas Alva Edison -

Unsere Rechtsgebiete

Patente

Patente dienen dazu, Stoffe, Verfahren, Vorrichtungen und Verwendungen technischer Gegenstände bis zu einer Laufzeit von maximal 20 Jahren zu schützen. Vorausgesetzt, sie sind neu, beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und sind gewerblich anwendbar. Bei Herrmann Patentanwälte steht Ihnen ein kompetenter Partner bei Anmeldungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zur Verfügung, ebenso bei Verwaltung, Verlängerung und Überwachung Ihrer Schutzrechte.

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Wenn Sie eine Erfindung zum Patent anmelden wollen, darf sie vorher weder veröffentlicht noch ausgestellt oder verkauft worden sein. Eine Patentanmeldung wird in den meisten Industriestaaten einem sachlichen Prüfungsverfahren unterzogen, bei dem der Stand der Technik vor dem Anmeldetag recherchiert wird. Eine Patentanmeldung wird eineinhalb Jahre nach dem Anmeldetag oder Prioritätstag veröffentlicht. Zum Aufrechterhalten der Patentanmeldung und des Patents sind Jahresgebühren zu zahlen. Innerhalb eines Jahres ab dem ersten Anmeldetag können Patentanmeldungen in einem anderen Staat, eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung unter Wahrung des Zeitranges der ersten Anmeldung eingereicht werden. Vor einer Patenterteilung sind so genannte Einwände Dritter gegen die Patentfähigkeit eines Gegenstandes einer fremden Patentanmeldung möglich, nach der Patenterteilung steht innerhalb der Einspruchsfrist das Einspruchsverfahren und danach das Nichtigkeitsverfahren zur Verfügung, um ein entgegenstehendes fremdes Patent widerrufen zu lassen.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist, wie das Patent, ein technisches Schutzrecht, es besitzt aber eine geringere Gesamtlaufzeit und das Gebrauchsmuster wird nicht sachlich geprüft. Es verursacht geringere Kosten als ein Patent, weshalb es sich vor allem für Erfindungen eignet, bei denen noch unklar ist, ob und wie sie wirtschaftlich verwertet werden. Wir beraten Sie gerne, ob diese Option für Sie in Frage kommt und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile gegenüber dem Patent im Einzelnen auf.

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Mit einem Gebrauchsmuster können im Wesentlichen nur technische Produkte, Vorrichtungen und Stoffe, aber keine Verfahren geschützt werden. Das Gebrauchsmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nur im Hinblick auf formelle Eintragungserfordernisse geprüft. Es findet im Unterschied zum Patent keine Prüfung hinsichtlich Neuheit und erfinderischem Schritt statt. Daher gilt das Gebrauchsmuster auch als „kleiner Bruder“ des Patents und als schnellster Weg zum Schützen technischer Neuerungen. Die Schutzdauer endet allerdings nach zehn Jahren. Zudem greifen im Fall von Verletzungsverfahren beim Gebrauchsmuster eine Reihe von Besonderheiten, die prozesstaktisch beachtet werden müssen, wie zum Beispiel der Einwand mangelnder Schutzfähigkeit.

Geschmacksmuster

Mit einem Geschmacksmuster können die äußere Gestaltung bzw. das Design eines Produkts oder eines Teils davon, grafische Symbole und typografische Schriftzeichen geschützt werden. Ein Geschmacksmuster ist ein relativ kostengünstiges Schutzrecht mit einer Schutzdauer von maximal 25 Jahren. Herrmann Patentanwälte skizziert Ihnen, wie Sie einen möglichst umfassenden Schutz zu vergleichsweise niedrigen Kosten erhalten – und wickelt für Sie das komplette Prozedere ab: von der Anmeldung bis zum Verletzungsfall.

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Ein einprägsames Produkt oder ein markantes Zeichen sind heute wichtige Unterscheidungsmerkmale im Markt und damit Teil eines erfolgreichen Vertriebskonzepts. Geschmacksmuster schützen solche Designs. Damit das Design oder Geschmacksmuster geschützt werden kann, muss es neu sein und Eigenart aufweisen. Ein Design oder Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es in der aufgeklärten Öffentlichkeit hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei dieser Öffentlichkeit hat, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt. Übrigens: Über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt sich mit nur einer Anmeldung ein 25-jähriger Schutz für die gesamte Europäische Union erwirken.

Marken

Mit einer Marke wird der Name eines Unternehmens, eines Produktes und einer Dienstleistung geschützt. Neben Wort- und Bildmarken sind auch Slogans, die Form und Aufmachung eines Produktes oder sogar Hörmarken schützbar. In einem Register wird festgehalten, dass eine Marke geschützt ist, wer Inhaber ist und wer sie benutzen darf. Herrmann Patentanwälte unterstützt Sie bei der Eintragung und erstellt ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Auch recherchieren wir nach angemeldeten Marken, um Konflikte vermeiden zu helfen.

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Eingetragene Marken sind geschützte Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen. Sie geben ihnen erst die notwendige Identität und sorgen damit für eine erfolgreiche Markteinführung. Über eine Marke hinaus, können unter gewissen Voraussetzungen auch nicht eingetragene Zeichen, Bilder und Werktitel im Rahmen der Kennzeichenrechte geschützt werden, die unlautere Ausbeutung und etwaige Beschädigung vorbeugen. Wörter, Bilder oder Slogans können so zum Kapital des Rechteinhabers werden, wenn sich sein sicht- oder hörbarer Auftritt, mit dem guten Ruf des Unternehmens und seinen Produkten verbindet.

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt, wie ein Teil des Rechts an der Erfindung von einem Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übergeht. Wir von Herrmann Patentanwälte erläutern Ihnen die Vorschriften des Gesetzes und sagen Ihnen, welche Rolle z. B. die Vergütungsrichtlinien spielen.

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Die Erfindung befindet sich zuerst im Besitz des oder der Erfinder. Unterliegt der Arbeitnehmer einem Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland, muss er eine gesonderte Erfindungsmeldung in Textform an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann die Erfindung in Anspruch nehmen oder sie dem Erfinder freigeben. Nach der Inanspruchnahme muss in der Regel eine Patentanmeldung mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland eingereicht werden. Wird die Erfindung dem Arbeitnehmer gegenüber freigegeben, kann der Arbeitnehmer die Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden.

Lizenz- und Vertragsrecht

Wer im Besitz von geistigem Wissen ist, ist wirtschaftlich im Vorteil. Herrmann Patentanwälte berät Sie umfassend zum Thema Lizenzvergabe, bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

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Sollte keine außergerichtliche Einigung über eine Unterlassung der Patentverletzung oder die Zahlung einer Lizenz erzielt werden, kann Patentverletzungsklage bei einem zuständigen Landgericht eingereicht werden. Allerdings muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob nicht ein entsprechender Kontrakt, beispielsweise ein Know-how- oder Lizenzvertrag, sinnvoller ist. Patente haben inzwischen die Bedeutung von Aktien bei Unternehmen abgelöst. Daher können die mit Patenten erzielten Dividenden, die so genannten Lizenzerlöse, nicht unwesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beitragen.

Ergänzend zu diesen Rechtsgebieten bieten wir Ihnen folgende Serviceleistungen

Freedom-To-Operate

Bevor für die Entwicklung und Vermarktung eines Produktes oder einer Dienstleistung viel Geld und Zeit aufgewendet wird, sollte geprüft werden, ob der Markteinführung nicht bestehende Schutzrechte entgegenstehen. Herrmann Patentanwälte gibt Ihnen in detaillierten Recherchen und Analysen Klarheit, ob Abmahnungen oder Verletzungsklagen zu erwarten sind, prüft die Rechtslage für alle relevanten Märkte und spricht entsprechende Handlungsempfehlungen aus.

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Der Inhaber eines entgegenstehenden Patents, Gebrauchsmusters oder auch Geschmacksmusters kann neben Schadensersatz auch eine Unterlassung des Vertriebs eines Produktes oder der angebotenen Dienstleistung fordern. Eine Freedom-to-Operate-Analyse vermeidet Auseinandersetzungen über Schutzrechte mit den Wettbewerbern nach der Produkteinführung. Derartige Schutzrechts-Auseinandersetzungen bergen erhebliche Kostenrisiken und können Kunden oder potentielle Kunden verunsichern. Ein einmal erteiltes Patent kann nur mittels eines Einspruchs oder einer Nichtigkeitsklage aus der Welt geschafft werden, was mehrere Jahre dauern kann und kostenintensiv ist.

Rechtsverletzungen

Sollte es zu einer Schutzrechtsverletzung an Ihrem geistigen Eigentum kommen, steht Ihnen mit Herrmann Patentanwälte ein versierter Partner zur Verfügung, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – wenn nötig durch alle Instanzen. Dabei prüfen wir auch sämtliche Optionen, die alternativ zum Prozessweg Sinn machen, etwa die Vergabe von Lizenzen.

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Ein Verletzungsfall wirft immer grundsätzliche Fragen auf: Ist es aus unternehmerischer Sicht geraten, gerichtlich dagegen vorzugehen? Wie könnte ein Verfahren aussehen? Welche Hindernisse sind dabei zu erwarten? Herrmann Patentanwälte steht Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie selbst Beklagter in einem Schutzrechtsfall sind. Mit technischem und juristischem Sachverstand und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen, erörtern wir mit Ihnen die richtige Strategie, um Zeit- und Kostenaufwand überschaubar zu halten. Wenn erforderlich, können wir mit unserem Netzwerk erfahrener Partnerkanzleien Ihrem Recht auch international Geltung verschaffen.

Vernichtung und Verteidigung von Schutzrechten

Ihr unternehmerischer Erfolg steht auf dem Spiel, weil Sie sich mit einer ungerechtfertigten Schutzrechtsklage konfrontiert sehen? Oder Sie sind der Meinung, einem Mitbewerber wurde ein Schutzrecht zu Unrecht erteilt? Sowohl bei Verteidigung als auch Vernichtung eines Schutzrechts stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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Vor einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung geht es zunächst darum, die Situation genau zu analysieren: Wie stehen die Erfolgschancen? Sind etwa weitere relevante Schutzrechtserteilungen zu erwarten? In diesem und natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn es um die Verteidigung eines Schutzrechtes geht, profitieren Sie von der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei, in der sich technischer und juristischer Fachverstand bündelt. Vor Beginn eines Einspruchsverfahrens, einer Nichtigkeits- oder Löschungsklage gegen ein Schutzrecht kommt es darauf an, mögliche Schwachpunkte des Streitpatentes zu erkennen. In einer Recherche können weitere Informationen zum Stand der Technik eingeholt werden, die einen Angriff auf das Schutzrecht begünstigen oder überhaupt erst ermöglichen.

IP-Portfolioanalyse

Für Unternehmen werden Patente und weitere gewerbliche Schutzrechte als strategisches Betriebsvermögen immer wichtiger. Was aber ist das Portfolio genau wert? Und wie kann ich es als Unternehmer gegenüber anderen Marktteilnehmern gewinnbringend einsetzen? Herrmann Patentanwälte nimmt Ihre Schutzrechte genau unter die Lupe, analysiert und bewertet Ihr geistiges Eigentum unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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Immaterielle Güter, so genannte intellectual properties, kurz IP genannt, genießen in unserer Wissens- und Informationsgesellschaft einen hohen Stellenwert. Wie gewerbliche Schutzrechte die Stellung am Markt festigen können, indem sie zum Beispiel den Zugang zu neuem Kapital erleichtern und gewinnbringend in die eigene Bilanz einfließen, zeigen unsere Fachleute in einer speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen IP-Portfolioanalyse.

Schutzrechtsbewertung

Gewerblichen Schutzrechten kommt auch bei Fusionen oder Übernahmen von Unternehmen eine wichtige Rolle zu. Herrmann Patentanwälte bietet hierbei ein eingespieltes Team aus Patentanwälten, die den Zustand des IP-Portfolios einer fundierten und seriösen Bewertung unterziehen.

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Bei einer Transaktion ergeben sich im Hinblick auf die immateriellen Werte ganz eigene Fragestellungen. Sie betreffen neben den finanziellen, auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des Unternehmens: zum Beispiel, ob die vorhandenen Schutzrechte und mögliche Lizenzverträge einen kurz- oder langfristigen Wettbewerbsvorteil erwarten lassen? Oder ob die Firma in dem fraglichen Geschäftsbereich frei agieren kann? Und nicht zuletzt die Frage nach der Stärke der IP-Rechte, sprich: Können die angemeldeten Patente im Fall der Fälle auch aufrecht erhalten und durchgesetzt werden?

Gutachten

Herrmann Patentanwälte steht Ihnen auch bei der Anfertigung von Gutachten unterschiedlicher Art vertrauensvoll zur Seite. Dies betrifft sowohl die Schutzmöglichkeiten von Erfindungen, die Rechtsbeständigkeit bestehender Schutzrechte als auch Fragen von Schutzrechtsverletzungen.

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Mit einem fundierten Gutachten finden Sie bereits in einem frühen Entwicklungsstadium eine stabile Entscheidungsgrundlage für Ihre Schutzrechtsstrategie und Absicherung Ihres innovativen Vorsprungs. In Verletzungsfragen bietet Ihnen das Gutachten eine solide Basis für die Einschätzung der Risiken und die Entscheidung für eine gerichtliche Auseinandersetzung oder eine gütliche Einigung.

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise in Bezug auf:

Wenn es um Ihre hart erarbeiteten Ideen geht, deren Realisierung bevor steht, ist eine neutrale Einschätzung des individuellen Wertes durch einen Patent-Profi besonders wichtig. Fragen Sie uns unverbindlich: Wir verstehen Ihre Idee, bevor es Ihr Mitbewerber tut … Als langjährige Patentanwälte mit naturwissenschaftlichem Studienhintergrund sind wir bestens in der Lage, Ihnen verlässlich zur Seite zu stehen - zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Dank unserer internationalen, langjährigen Expertise und unserem branchenübergreifenden IP-Know-how, verschaffen wir unseren Klienten schnell einen detaillierten Überblick unter Berücksichtigung der gegebenen Schutzrechts-Situation und der jeweiligen individuellen Branche. Kurzum: Wir verstehen Ihre Sprache – und das ist Ihre Sicherheit.

Ganz egal, mit welcher Aufgabenstellung Sie uns auch betrauen und wie groß deren Umfang ist: Nach Ihrem Projektbriefing arbeiten wir uns konsequent und kompetent in Ihre Aufgabenstellung ein und entlasten Sie in sämtlichen Belangen, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen.

Wenn Ihr Mitbewerber mit Ihrer ureigenen Produkt-Idee auf Ihre Kosten Geschäfte macht, dann gilt es, dem einen Riegel vor zu schieben. Wir vertreten kompetent und weltweit die rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen, wenn es um den viel zitierten „Ideenklau“ geht oder bestehende Patentrechte vorsätzlich und illegal verletzt werden. Auf unsere Professionalität, unser Know-how und unsere weltweit hervorragende Vernetzung können Sie sich bei jeder Schutzrechts-Durchsetzung verlassen.

Denken Sie daran: Ein „vergessenes“ Patent bedeutet auf lange Sicht vor allem eines – entgangener Gewinn! Umso wichtiger ist es für Ihr Unternehmen, die richtigen Schritte hin, zu einer bestmöglichen Absicherung Ihrer Idee und den wirtschaftlichen Interessen, einzuleiten. Vor Ort und weltweit.

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